SECO Lizenz

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Legale SECO Lösung für ausländische Recruitment Firmen

Wir sind Ihre legale „Brücke“ für Recruiting in der Schweiz: Zugang zu SECO-bewilligten Vermittlertätigkeiten in der Schweiz. Partnern Sie mit uns (wir sind SECO-lizenziert), um Talente in Zürich, Basel, Bern, Zug, Luzern usw. einzustellen in den Bereichen  Gesundheit & Pflege, Bau & Architektur, IT & Telekom, Finanzen & Versicherungen, Recht & Beratung, Industrie & Produktion, Bildung & Forschung, Handel & Verkauf, Transport & Logistik, Tourismus & Gastronomie sowie Management & Verwaltung.

Wir bieten deutschen und österreichischen Recruitern und Personalvermittlern unsere kantonale SECO-Personalvermittlerlizenz an, um den Markteintritt in die Schweiz zu ermöglichen. Näheres Informationen gibt es per Telefon +41 55 210 33 32, gleich gut ist – wenn nicht besser – uns auf WhatsApp zu schreiben: +41 77 986 90 00 – klicke hier um direkt einen WhatsApp Chat mit Iwan zu eröffnen: https://wa.me/+41779869000?text=SECO , oder per E-Mail: hoi+seco@gulenko.com

Der Schweizer Markt gehört zu den lukrativsten Recruitmentmärkten in Europa. Für viele Menschen ist der Umzug in die Schweiz äusserst lukrativ, da hier die Lebenserhaltungskosten nicht viel anders sind wie zum Beispiel München, Deutschland, jedoch sind die Steuern und Gehälter um ein vielfaches höher wodurch eine höhere Sparquote und letztendlich eine höhere Lebensqualität erziehlt werden kann. Schweizer Firmen dürfen nur Vermittler mit “Bewilligung zur privaten Personalvermittlung” beauftragen. Für eine Bewilligung ist eine Domizilierung in der Schweiz und ein beauftragter Vertreter notwendig. Ausländische Personalvermittler dürfen jedoch mit einem schweizer Dienstleister zusammenarbeiten, der diese Kriterien erfüllt. Näheres ist hier zu finden: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19890206/index.html

Im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung stellen wir die Einhaltung des schweizer Arbeitsvermittlungsgesetzes sicher.

Es wird die nationale und internationale SECO Lizenz von uns zur Verfügung gestellt:

Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung


Bewilligung zur privaten auslandsvermittlung


Die Liste der Nationalitäten, die in der Schweiz ohne adminstrativen Aufwand eine Arbeitserlaubnis bekommen können, ist hier abrufbar: https://www.sem.admin.ch/sem/en/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz.html

Details zur Kollaboration

Wer Recruitment Dienstleistungen in der Schweiz anbieten möchte, für den gilt: Die SECO-Lizenz wird nur an Firmen mit Sitz in der Schweiz vergeben, die gewisse Kriterien erfüllen. Firmen im Ausland können die SECO-Lizenz nicht beantragen. Demnach gilt: Wenn sich Ihre Recruitment-Firma in der Schweiz befindet, müssen Sie eine eigene SECO-Lizenz beantragen. Wenn eine Recruitmentfirma, nicht in der Schweiz ist, muss unbedingt ein Schweizer Partner existieren.Ein möglicher Partner sind wir — Gulenko GmbH.

*Kriterien für die SECO Lizenz*

Was genau zeichnet uns aus/warum haben wir die SECO Lizenz bekommen. Es hat mindestens einen Mitarbeiter, der einen sauberen Leumund hat, nicht vorbestraft ist. Des Weiteren halten wir die Regeln für Arbeitsvermittlung und den Personalverleih sowie Datenschutzbestimmungen ein.

Wir stellen und unterschreiben Arbeitsvermittlungsverträge mit Schweizer Kunden und kümmern uns um Kandidatenabwicklung (Einhaltung der Datenschutzrichtlinien), sowie um Geldeingänge (Honorarzahlungen) und Zahlungen an die ausländischen Partner. Sollte ein Kunde nicht zahlen, leiten wir nötige “Betreibungsverfahren” ein, hierfür wird ebenso ein Schweizer Sitz benötigt.

SECO Lizenz für deutsche und österreichische Personalvermittler – Ihr legaler Markteintritt in die Schweiz
Legale SECO Lösung für ausländische Recruitment-Firmen

Sie sind Personalvermittler in Deutschland oder Österreich und möchten Kandidaten an Schweizer Unternehmen vermitteln? Ohne eine gültige SECO-Bewilligung ist das gesetzlich verboten – und für Schweizer Firmen, die mit unlizenziertem Vermittler zusammenarbeiten, drohen Bussen bis zu CHF 40’000. Wir sind Ihre legale „Brücke” für Recruiting in der Schweiz: Zugang zur SECO-Bewilligung ohne eigene Firmengründung in der Schweiz, ohne Kautionshinterlegung und ohne Ablehnungsrisiko.

Partnern Sie mit der Gulenko Recruitment GmbH – wir sind SECO-lizenziert, kantonal und eidgenössisch bewilligt – und vermitteln Sie ab sofort Talente in Zürich, Basel, Bern, Zug, Luzern, Genf, Lausanne, St. Gallen, Winterthur, Baden und weiteren Schweizer Standorten.

Warum brauchen ausländische Recruiter eine SECO-Lösung?

Das Schweizer Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) schreibt vor: Wer gewerbsmässig Personal in der Schweiz vermittelt, benötigt eine Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung. Diese sogenannte SECO-Bewilligung wird nur an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz vergeben.

Für die meisten deutschen und österreichischen Personalvermittler ist das ein unverhältnismässiger Aufwand – besonders wenn Sie den Schweizer Markt zunächst testen möchten. Die gute Nachricht: Das Gesetz erlaubt ausländischen Vermittlern ausdrücklich, mit einem SECO-lizenzierten Schweizer Partner zusammenzuarbeiten. Genau das bieten wir Ihnen an.

Unsere Leistungen als Ihr SECO-Partner in der Schweiz

Bereitstellung unserer kantonalen und eidgenössischen SECO-Personalvermittlerlizenz – Sie vermitteln Kandidaten, wir stellen die gesetzliche Grundlage sicher.

Arbeitsvermittlungsverträge mit Schweizer Kunden – Wir erstellen und unterzeichnen rechtskonforme Verträge direkt mit den Schweizer Auftraggebern in Ihrem Interesse.

Kandidatenabwicklung nach Schweizer Recht – Sicherstellung der Einhaltung aller Datenschutzrichtlinien und arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei der Kandidatenbearbeitung.

Honorarmanagement und Zahlungsabwicklung – Wir kümmern uns um Geldeingänge (Honorarzahlungen) von Schweizer Kunden und leiten Ihre Anteile weiter. Rechnungsstellung in CHF ohne Währungsrisiko für Sie.

Inkasso und Betreibungsverfahren – Sollte ein Schweizer Kunde nicht zahlen, leiten wir die nötigen rechtlichen Schritte ein. Betreibungsverfahren sind nur mit einem Schweizer Sitz möglich – den haben wir.

Compliance und Meldepflichten – Wir übernehmen alle regulatorischen Meldepflichten gegenüber den kantonalen Behörden und dem SECO, einschliesslich der jährlichen Statistik-Datenerfassung über EasyGov.


In welchen Branchen können Sie vermitteln?

Über unsere SECO-Lizenz können Sie Kandidaten in allen gängigen Branchen an Schweizer Unternehmen vermitteln:

  • IT & Telekommunikation – Softwareentwickler, DevOps-Ingenieure, Projektmanager, SAP-Berater, Netzwerktechniker
  • Gesundheit & Pflege – Ärzte, Pflegefachpersonen, Therapeuten, Apotheker, medizinisches Fachpersonal
  • Finanzen & Versicherungen – Buchhalter, Controller, Finanzanalysten, Compliance-Spezialisten, Versicherungsfachleute
  • Bau & Architektur – Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Poliere, Facharbeiter
  • Recht & Beratung – Juristen, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
  • Industrie & Produktion – Maschinenbauingenieure, Produktionsleiter, Qualitätsmanager, Techniker
  • Bildung & Forschung – Dozenten, Forscher, wissenschaftliche Mitarbeiter, Laboranten
  • Handel & Verkauf – Key Account Manager, Verkaufsleiter, Einkäufer, Category Manager
  • Transport & Logistik – Supply Chain Manager, Logistikleiter, Disponenten, Lageristen
  • Tourismus & Gastronomie – Hotelmanager, Küchenchefs, Servicefachkräfte, Eventmanager
  • Management & Verwaltung – Geschäftsführer, CFOs, HR-Leiter, Office Manager

Warum der Schweizer Recruitment-Markt so lukrativ ist

Die Schweiz gehört zu den attraktivsten Recruitment-Märkten in Europa – und das aus gutem Grund:

Hohe Vermittlungshonorare – Schweizer Unternehmen zahlen marktüblich 15–25% des Bruttojahresgehalts als Vermittlungsgebühr. Bei einem durchschnittlichen Fachkräftegehalt von CHF 100’000–150’000 ergeben sich Honorare von CHF 15’000–37’500 pro erfolgreicher Vermittlung.

Chronischer Fachkräftemangel – Die Schweiz hat eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten Europas. Besonders in IT, Gesundheitswesen, Ingenieurwesen und Finanzdienstleistungen suchen Unternehmen händeringend nach qualifizierten Fachkräften.

Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA – Bürger aus EU/EFTA-Staaten können ohne grossen administrativen Aufwand eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz erhalten. Das vereinfacht die Vermittlung von Kandidaten aus Deutschland und Österreich erheblich.


So funktioniert die Partnerschaft – Schritt für Schritt

  1. Kontaktaufnahme – Sprechen Sie mit uns per Telefon, WhatsApp oder E-Mail über Ihre Pläne für den Schweizer Markt.
  1. Kooperationsvereinbarung – Wir schliessen eine transparente Partnerschaftsvereinbarung ab, die die Zusammenarbeit, Provisionsteilung und Verantwortlichkeiten klar regelt.
  1. Sie vermitteln – Sie nutzen Ihr bestehendes Netzwerk und Know-how, um Kandidaten für Schweizer Positionen zu finden und vorzustellen.
  1. Wir sichern die Legalität – Alle Verträge mit Schweizer Kunden laufen über unsere SECO-Lizenz. Wir kümmern uns um Vertragswesen, Rechnungsstellung, Zahlungseingang und regulatorische Compliance.
  1. Sie erhalten Ihren Anteil – Nach Zahlungseingang beim Schweizer Kunden überweisen wir Ihren vereinbarten Anteil.

Warum Gulenko Recruitment GmbH als SECO-Partner?

Seit 2016 im Schweizer Recruitment tätig (“Gulenko IT Consulting” Eintrag Handelsregister 1.2.2016) – Wir kennen den Markt, die Kunden und die regulatorischen Anforderungen aus jahrelanger Erfahrung.

Kantonal und eidgenössisch bewilligt – Wir verfügen sowohl über die kantonale Bewilligung als auch über die eidgenössische SECO-Bewilligung für grenzüberschreitende Vermittlung. Beide Lizenzen sind öffentlich im SECO-Verzeichnis einsehbar.

Sitz in Zug – Eine der wirtschaftsfreundlichsten Regionen der Schweiz, zentral gelegen mit hervorragender Anbindung an Zürich, Luzern und die gesamte Deutschschweiz.

Eigene IT-Infrastruktur – Als technologiegetriebene Recruitment-Agentur verfügen wir über moderne Systeme für Kandidatenmanagement, Vertragsabwicklung und Reporting.

Sauberer Leumund und Schuldenfreiheit – Alle Voraussetzungen gemäss AVG werden erfüllt: einwandfreier Leumund der verantwortlichen Personen, nachgewiesene Branchenerfahrung.

Relevante Links:

– SECO – Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Private_Arbeitsvermittlung_und_Personalverleih.html

– Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung (AVG): https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19890206/index.html

– Verzeichnis der bewilligten Vermittlungs- und Verleihbetriebe: https://www.job-room.ch

Für Rückfragen können Sie auf folgenden Seiten weitere Recherche durchführen: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Private_Arbeitsvermittlung_und_Personalverleih.html , https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/392_392_392/de