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Wir bieten deutschen und österreichischen Recruitern und Personalvermittlern unsere kantonale SECO-Personalvermittlerlizenz an, um den Markteintritt in die Schweiz zu ermöglichen. Der Schweizer Markt gehört zu den lukrativsten Recruitmentmärkten in Europa. Für viele Menschen ist der Umzug in die Schweiz äußerst lukrativ, da hier die Lebenserhaltungskosten nicht viel anders sind wie zum Beispiel München, Deutschland, jedoch sind die Steuern und Gehälter um ein vielfaches höher wodurch eine höhere Sparquote und letztendlich eine höhere Lebensqualität erziehlt werden kann.
Schweizer Firmen dürfen nur Vermittler mit “Bewilligung zur privaten Personalvermittlung” beauftragen. Für eine Bewilligung ist eine Domizilierung in der Schweiz und ein beauftragter Vertreter notwendig. Ausländische Personalvermittler dürfen jedoch mit einem schweizer Dienstleister zusammenarbeiten, der diese Kriterien erfüllt. Näheres ist hier zu finden: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19890206/index.html
In Kürze zusammengefasst: Sie können mit uns zusammenarbeiten um in der Schweiz vermitteln zu dürfen.
Im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung stellen wir die Einhaltung des schweizer Arbeitsvermittlungsgesetzes sicher.
Es wird die nationale bzw. internationale SECO Lizenz von uns zur Verfügung gestellt:
Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung
Bewilligung zur privaten auslandsvermittlung
Die Liste der Nationalitäten, die in der Schweiz ohne adminstrativen Aufwand eine Arbeitserlaubnis bekommen können, ist hier abrufbar: https://www.sem.admin.ch/sem/en/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz.html
Kollaborationsmöglichkeiten
Näheres Informationen gibt es per Telefon +41 55 210 33 32, oder am besten ist es auf WhatsApp zu schreiben: WA, am längsten ist die Antwortzeit per E-Mail: hoi+seco@gulenko.com